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Was ist mit der Zahnsteinentfernung?

Bis zum Jahre 2004 durften wir bis zu vier mal im Jahr Zahnstein entfernen.

Seit der Gesundheitsreform 2004, die präventionsorientiert sein sollte, ist es uns nur noch einmal im Jahr gestattet die Zahnsteinentfernung über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen.

Natürlich ist es häufig sinnvoll den Zahnstein mehrmals pro Jahr zu entfernen, da es sonst zu Zahnfleischentzündungen und Parodontitis kommen kann.

Die dafür anfallende Kosten sind jedoch vom Patienten zu tragen und richten sich nach der Menge der behandelten Zähne.

Wir klären Sie über mögliche Kosten gerne auf.

Benötige ich das Bonusheft noch?

JA !!!!!!!!!!

Das Bonusheft wird immer wichtiger!

Falls Sie einen neuen Zahnersatz benötigen, erhalten Sie durch ein regelmäßig ausgefülltes Bonusheft (1xjährlich) einen höheren Zuschuß von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Deshalb sollten Sie mindestens ein mal pro Jahr zur Vorsorgeuntersuchung zu Ihrem Zahnarzt gehen.

Wenn Sie in einem Jahr die Kontrolluntersuchung verpasst haben, zählen die gesamten Kontrolluntersuchungen davor nicht mehr.

Warum bekomme ich keine 65% Bonus mehr?

Nach der letzten Gesundheitsreform ist das "alte" Bonussystem, zugunsten der Festzuschüsse, abgeschafft worden.

Der einfache Festzuschuß entspricht, bei der einfachsten Art der Arbeit, dem Bonus von 50%.

Deshalb entspricht der "alte" Bonus von 60% bzw. 65% dem Festzuschuß plus 20% bzw. 30%.

Bei einer Zuzahlung von 100% spricht man heute vom doppeltem Festzuschuß.

Was sind die Festzuschüsse?

Für eine prothetische Arbeit, wie z.B. Kronen, Brücken oder Prothesen, wird ein Teil der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Früher wurde ein prozentualer Anteil der Gesamtkosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Seit Einführung der Festzuschüsse wird nur noch ein fester Betrag für eine Arbeit von der gesetzlichen Krankenversicherung beigesteuert.

Dieser Betrag entspricht etwa 50% der einfachsten Arbeit.

Bei optisch anspruchsvolleren Arbeiten oder Arbeiten mit hochwertigeren Materialien bzw. besseren Tragekomfort müssen Sie die Mehrkosten selbst bezahlen.

Wird das Entfernen von Belägen auch gezahlt?

Das Entfernen von Zahnbelägen (wie z. B. Kaffee-, Tee- und Raucherbeläge) ist nicht Inhalt der gesetzlichen Krankenversicherungen. Diese übernehmen nur medizinisch notwendische Leistungen. Bei der Entfernung dieser Beläge handelt sich um ein rein ästhetisches Problem, da Beläge die Zähne nicht schädigen.

Was hat sich durch die Gesundheitsreform geändert?

Durch ständige Veränderungen in der Gesetzgebung herrscht eine große Verunsicherung darüber, welche Behandlungen die Kassen übernehmen und für welche Behandlungen Sie selbst die Kosten tragen müssen. Mit der folgenden Information möchten wir Ihnen eine kleine Hilfe zu den häufigsten Fragen geben.

In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne zu individuellen Fragen für Ihre optimale Behandlung.

Grundleistungen:

Was wird von den Krankenkassen komplett bezahlt oder bezuschusst? --> Alle notwendigen Grundleistungen nach § 12 des Sozialgesetzbuches.

Dabei wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Behandlung notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss. Dazu gehören z. B. folgende Behandlungen:

-Schmerzbehandlungen

-Zahnfüllungen mit einem einfachen Füllungsmaterialien

(Amalgam im Seitenzahnbereich)

-Vorsorgeuntersuchung

-Zahnsteinentfernung (1 x pro Jahr)

-Einfache Wurzelbehandlungen

-Zahnentfernung

-Standardkronen

-Versorgung von Zahnlücken mit einfachen Brücken oder

Prothesen

Mehrleistungen

Bei welchen Behandlungen müssen Sie etwas dazu bezahlen? --> Bei Behandlungen, die mit hochertigeren Materialien oder aufwendigeren Techniken durchgeführt werden.

Dazu gehören z. B. folgende Behandlungen:

-Kunststoff-Füllungen

-Laborgefertigte Füllungen (Inlays)

-Neue Techniken in der Kariesentfernung

-Aufwendige Kronen, Brücken oder Prothesen

Komfortleistungen

Für welche Behandlungen müssen Sie komplett selbst zahlen? --> Alle Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen bezuschusst werden dürfen.

Dazu gehören z. B. folgende Behandlungen:

-Implantate

-Komplizierte Wurzelbehandlungen

-Prophylaxe für Erwachsene

-Zahnreinigung einschließlich Politur

-Zahnärztliche Kosmetik (z.B. Bleichen)

-Prothesenreinigung

-Keramikfacetten (Veneers)

-Verbindungselemente statt Prothesenklammern

-Alle Behandlungen, die über das notwendige, ausreichende,

zweckmäßige und wirtschaftliche Maß hinausgehen.

Wo kommt der Zahnersatz her?

Unser Zahnersatz wird in Deutschland hergestellt! Nur so können wir die notwendige Qualität (Materialien und Ausführung) sicherstellen, die für eine prothetische Leistung notwendig ist.

Um die Wege kurz zu halten und auch einen Ansprechpartner schnell vor Ort zu haben befindet sich unsere Labore in Karlsruhe, denn nur so können evtl. Reparaturen oder Unterfütterungen von Zahnersatz innerhalb kürzester Zeit ausgeführt werden.

Besuchen Sie doch einfach die Homepage unseres Zahntechnikers und informieren Sie sich aus erster Hand über die Leistungen.

Die Adresse finden Sie unter dem Verzeichnis LINKS.

Warum lassen sich die Preise nicht vergleichen?

Bei prothetischen Arbeiten kommt es oft zu erheblichen Preisunterschieden. Dies kommt weniger durch den Zahnarzt zustande, sondern meist durch die zahntechnischen Kosten. Je nach Planung und verwendetem Material kommt es zu erheblichen Unterschieden.

Ich hätte da mal eine Frage?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir hier keine medizinischen Frage beantworten können.

Ihnen ist nicht geholfen wenn wir ohne eine gründliche Untersuchung Diagnosen oder Tipps geben.

Erst wenn alle zahnmedizinischen Daten erhoben wurden kann eine Diagnose gestellt und daraufhin ein Therapiekonzept erstellt werden. Dieser Vorgang braucht seine Zeit und muß auch auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt sein, den man dazu in einem persönlichen Gespräch kennen lernen sollte.

 

Unsere Ärzte:

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Dr. med. dent. Nicole Gnädig

Zahnärztin

Spezialist für Restaurative/Ästetische Zahnheilkunde

Tätigkeitsschwerpunkt Funktion/Prothetik

DVT Fach- & Sachkunde

Hygienebeauftragte

Curriculum Alignertherapie

Curiculum Zahnärztliche Schlafmedizin

Zertifiziert für Alphalign

 

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Dr. med. dent. Patrick Macke

Zahnarzt

Spezialist für Endodontologie

Zertifizierter Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie

Curriculum Endodontologie

Tätigkeitsschwerpunkt Funktion/Prothetik

Curriculum Integrierte Zahnheilkunde

Curriculum orale Chirurgie

DVT Fach- & Sachkunde

Curriculum Alignertherapie

Curriculum Zahnärztliche Schlafmedizin

Zertifiziert für Alphalign